Allgemeine Geschäftsbedingungen für Optikdesign-Dienstleistungen
Für den Preis von 40 € / Stunde für Industriegewerbeunternehmen sowie für Privatpersonen nach Vereinbarung
biete ich den Entwurf optischer Abbildungen als Dienstleistung an.
Dazu gelten die folgenden Geschäftsbedingungen:
- Wenn nichts anderes vereinbart wird, soll das eine
Werksdienstleistung sein, d. h. eine Rechnung wird nur gestellt, wenn
ich einen Entwurf gefunden habe, der die Anforderungen einigermaßen erfüllt.
- Wenn nichts anderes vereinbart ist, biete ich die Lösung als Zemax-Datei an.
- Der Kunde unterstützt mich mit allen notwendigen
Informationen um zu gewährleisten, daß er mit meiner
Lösung zufrieden sein kann.
- Die zu lösende Aufgabe sollte mit allen Anforderungen
in schriftlicher Form mitgeteilt werden. Nachfragen meinerseits sollten
vom Auftraggeber beantwortet werden.
- Die Kommunikation sowie die Rechnungsstellung erfolgen per
E-Mail. Bei Unklarheiten erfolgt die Kommunikation vorzugsweise per
Telefon.
- Ich lege Wert auf einen freundlichen Umgang und einen guten Willen.
- Es lässt sich für alle Aufgaben eine Preisobergrenze vereinbaren.
- Ich behalte mir vor, Aufträge abzulehnen, selbst dann, wenn
ich schon angefangen habe daran zu arbeiten. In diesem Fall erfolgt
auch keine Rechnungsstellung für diesen Auftrag.
- Ich werde mich darum bemühen alle Anforderungen
zu erfüllen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass das häufig
nicht möglich ist, oft aus physikalischen Gründen.
- Ich setze voraus, dass der Kunde qualifiziert genug ist, um mit dem Entwurf sachgemäß umzugehen. Darunter verstehe
ich, dass der Kunde
i. den Entwurf prüft, bevor er ihn verwendet,
ii. sich darüber im Klaren ist, daß
Herstellungsfehler beim Umsetzten des Entwurfs nicht mir angelastet
werden dürfen.
Ich übernehme keinerlei Haftung
für alle Schäden, die durch ein Einhalten der Punkte i und ii
vermieden werden können. Die Lösungen sind für Physiker
und Ingenieure gedacht.
Bitte teilen sie mir Anfragen über uruhnau@t-online.de mit!
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